©2008 Verein Brahmsstrasse

 


 
Statuten


  1. Name, Sitz

Unter dem Namen „Verein Brahmsstrasse“ besteht ein Verein im Sinne der Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Zürich.

  1. Zweck

Der Verein bezweckt die Erhaltung und Förderung der Wohn- und Lebensqualität an der Brahmsstrasse und ihrer Umgebung.

  1. Organisation

Oberstes Organ des Vereins ist die Vereinsversammlung. Sie wird nach Bedarf, aber mindestens einmal jährlich einberufen. Ausserdem kann ein Fünftel der Mitglieder ihre Einberufung verlangen.
Die Vereinsversammlung entscheidet über die Statuten, wählt den Vorstand und setzt den Mitgliederbeitrag fest. Sie dient als Forum der Meinungsbildung.
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst und legt die Art der Zeichnungsberechtigung fest.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und insbesondere gegenüber Behörden. Er bereitet die Vereinsversammelung vor und beruft sie ein. Im übrigen erledigt er alle Aufgaben, die nicht ausdrücklich der Vereinsversammlung übertragen sind.

  1. Mitgliedschaft

Vereinsmitglied kann jede natürliche Person werden, die an der Brahmsstrasse oder in deren Umgebung wohnt bzw. arbeitet. Ein Beitritt erfolgt mit der Zahlung des Jahresbeitrages oder einer Gönnerschaft.

  1. Finanzielle Mittel

Die Vereinstätigkeit wird durch Mitgliederbeiträge und aus dem Erlös von Aktionen (Anlässe, Strassenfest etc.) finanziert.

6.  Statutenänderung
Diese Statuten können von der Vereinsversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder geändert werden.

 

Zürich. 27.10.2006




Vorstand Verein Brahmsstrasse

 


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